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Kommunale
Quellen
Die Gesellschaft für Heimatkunde im Westerwald (GfH)
arbeitet in erster Linie in historisch- geographischen
Teilgebieten, in denen Relikte der Vergangenheit stets in der
latenten Gefahr der Zerstörung begriffen sind. Anregungen auf der
Mitarbeiterversammlung 2000 berücksichtigend, möchte die
Arbeitsgemeinschaft auch
aufklärend und unterstützend bei der Erhaltung und Konservierung
von Archivalien vor Ort, d. h. bei den Kreisen, Städten und
Gemeinden mitwirken.
Die Behandlung kommunalen Schriftgutes
ist im Landesarchivgesetz von Rheinland-Pfalz geregelt. Dessen
Umsetzung in die Praxis den Kommunen überlassen ist. Das
Landesarchivgesetz von Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober
1990 verpflichtet die Gebietskörperschaften seines
Geltungsbereichs zu einer sachgemäßen Archivierung des erhaltenen
historischen Schriftgutes.
So heißt es im § 2 des Gesetzes: „Die kommunalen
Gebietskörperschaften, deren Verbände oder Stiftungen des
öffentlichen Rechts unterhalten für ihr Archivgut eigene oder
gemeinsame Archive und gewährleisten, dass diese den archiv-
fachlichen Anforderungen an Personal, Räume und Einrichtungen
genügen und dass in ihnen hinsichtlich der Sicherung, Erhaltung
und Nutzung des Archivguts die für die staatlichen Archive
geltende Grundsätze beachtet werden".
Es kann nicht Aufgabe der GfH sein, die Kommunen beim Vollzug des
Gesetzes zu kontrollieren oder zu überwachen. Eingedenk des
Aufgabenstellung der GfH, vom Verlust oder von Zerstörung
bedrohtes historisches Gut zu dokumentieren und, wo möglich, zu
erhalten, bietet die GfH den Gemeindeverwaltungen ihre
Unterstützung bei der Sichtung und Bewertung historischer Akten
an. Dabei sieht sie ihre Aufgabe darin, vor allem die Ortsgemeinden
darüber zu beraten, welche Unterlagen geschichtlich wertvoll sind.
Dabei kann als Grundsatz heute
gelten:
„Auf fast alles, was
gedruckt und gebunden ist, können Ortsgemeinden für ihr
Ortsarchiv verzichten. Diese Unterlagen sind vielfach vorhanden und
selten typisch für einen Ort."
Alles,
was als Handschrift - ob in Kladden, gehefteten Büchern, Listen,
auf Karteikarten oder auch Zetteln - noch verfügbar ist, muss
gesichert werden. Dies ist die Grundlage für die Ortsgeschichte
und auch für die Behandlung von Sachthemen aus historischer Zeit.
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Beispiele:
- Schriftverkehr des Bürgermeisters
- Protokollbücher über Sitzungen des Gemeinderats / der
Gemeindevertretung
- Stock- / Grundbücher
- Steuerkataster
- Brandkataster
- Gemeinderechnungen /
Rechnungsbücher
- Schulchroniken
- Unterlagen des Feldgerichts
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Aus dem Gemeindearchiv
Ausschnit einer Bürgerliste mit etlichen handschriftlichen
Eintragungen (1823). Wichtig für eine Ortsgeschichte, aber
auch ein Stück Identität einer Gemeinde. |
Förderung des kommunalen
Archivwesens im Westerwald
Die GfH denkt bezüglich der Förderung der Archivierung u.a. an
eine Befragungsaktion bei den einzelnen Ortsgemeinden, um
überhaupt einen Überblick über den Umfang der noch existierenden
lokalen Quellen zu erhalten. Für Interessierte stellen wir den
entsprechenden Fragebogen zu einer individuellen Nutzung
(auch außerhalb unseres Arbeitsgebiets) gerne zur Verfügung. Die
GfH wird die Verbandsgemeinde bitten, ihr den Status ihrer
Archivierung mitzuteilen, um dann gezielt Angebote für die
Unterstützung zu machen. Diese wird in der Beratung vor allem der
Ortsbürgermeister vor Ort bestehen.
Einen ersten Überblick zum anfallenden Archivgut in Gemeinden des
ehemals nassauischen Westerwaldes, das im Idealfall bis zur
Einführung der nassauischen Selbstverwaltung 1816 zurückreicht,
bietet: Müller, Markus: Kommunale Quellen und ihre Bedeutung
für die Heimatforschung. Vortrag auf der Mitarbeiterversammlung
der Gesellschaft für Heimatkunde im Westerwald (GfH) in Mudenbach
am 24. Februar 1996. Nister 1996.
Ansprechpartner:
Wolfgang Gerz
Untere Pfannstraße 15
56479 Oberrod
Tel: 02664/7803
DOWNLOAD:
Sie können hier den Fragebogen als Word-Datei (8 Seiten)
in gepackter Form (ZIP, 7KB) laden und dann entpacken. Sie brauchen jedoch
auf Ihrem System ein Programm das Dateien
entpacken kann.
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